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Grundsätzlichen werden Tätigkeiten (Mitgliedschaften, Funktionen) zentral verwaltet und stehen dann allen oder bestimmten Gruppierungen - je nach Ebene in der Hierarchie - zur Verfügung (siehe Tätigkeiten (Mitgliedschaften)Tätigkeiten (Funktionen)Tätigkeit auf Ebene und Tätigkeitszuordnungen). Zusätzlich kann jede Gruppierung für interne Zwecke gruppierungsspezifische Tätigkeiten anlegen, die dann den Mitgliedern zugewiesen werden können. Diese gruppierungsspezifischen Tätigkeiten können jedoch grundsätzlich keine abrechenbaren Tätigkeiten sein und können auch bei der Zuordnung nicht mit Rechten verknüpft werden.

...

  • Es handelt sich grundsätzlich nicht um Mitgliedstätigkeiten.
  • Sie sind nicht abrechenbar und es ist auch nicht möglich, tätigkeitsbasierte Beiträge (Abbildung von Fremd- und Fördermitgliedschaften) bei der Tätigkeitszuordnung zuzuweisen.
  • Es ist nicht möglich, einer gruppierungsspezifischen Tätigkeit bei der Tätigkeitszuordnung Rechte (d.h. eine Rechtegruoppe) zuzuweisen.
  • Die Tätigkeiten stehen nur innerhalb der Gruppierung zur Verfügung, welche die gruppierungsspezifische Tätigkeit angelegt hat.

Rechte

Folgende Rechte können konfiguriert werden: