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Die Beitragsart wird verwendet, um unterschiedliche Arten von Beiträgen abzubilden, also etwa den normalen Beitrag, einen familien- oder sozialermäßigten Beitrag, alterstufenabhängige Beiträge etc. Dazu wird die Beitragsart bei einem Mitglied zugeordnet (siehe Basisdaten Mitglied / Mitglied anlegen und Sonderfall Zugeordnete Tätigkeiten (Tätigkeitszuordnungen)). Die Beitragart selbst enthält nicht die Höhe des Beitrags - einer Beitragsart sind zu diesem Zweck Beitragssätze mit unterschiedlicher zeitlicher Gültigkeit zugeordnet, welche die Höhe des Beitrags definieren (siehe Beitragssatz). Zur Verwendung der Beitragsarten siehe auch Verbandsabrechnung und Mitgliedsabrechnung.

Im Rahmen der dezentralen Verbands- und Mitgliederabrechnung müssen einzelne Gruppierungen - sofern sie Mitglieder bzw. untergeordnete Gruppierungen abrechnen möchten - ihre eigenen Beitragsarten definieren, die immer von einer übergeordnet definierten Beitragsart abgeleitet werden (auf dieser basieren). Siehe dazu Beitragsarten in der Gruppierungsverwaltung.

 

Beitragsart/Felder

FeldBeschreibungBemerkungen
Zugrundeliegende BeitragsartDiejenige übergeordnete Beitragsart, von der die Beitragsart abgeleitet werden soll (auf der sie "beruht"). Erforderlich bei dezentraler Abrechnung. Beispiel: Die übergeordnete Gruppierung A definiert einen Verbandsbeitrag, zur mitgliedsbasierten Abrechnung der untergeordneten Gruppierung B. Die Gruppierung B leitet nun daraus einen Mitgliedsbeitrag ab, der den eigenen Mitgliedern berechnet wird. Durch die Ableitung der Beiträge wird sichergestellt, dass beide Abrechnungen (die zwischen den Gruppierungen und die zwischen Gruppierung und Mitglied) auf der gleichen Basis stattfinden, d.h. die gleichen Mitglieder sind die Basis der Abrechnung, da sie für die Mitgliedsabrechnung die (abgeleitete) Beitragsart der Gruppierung B zugeordnet haben und damit automatisch die zugrundeliegende Beitragsart der Gruppierung A für die Verbandsabrechnung verfügbar wird.

Das Feld bleibt leer, wenn es sich um eine Beitragsart handeln soll, die auf oberster Ebene definiert wird und von der dann untergeordnete Gruppierungen ihre Beiträge ableiten sollen. Ansonsten ist das Feld ein Pflichtfeld.

Weitere Details siehe unten.

NameName der Beitragsart. 
Beitragstyp
  • Verbandsbeitrag
  • Mitgliedsbeitrag
  • Förderbeitrag

Weitere Details siehe unten.


PeriodizitätDefiniert die Periode, die abgerechnet wird. Optionen: Jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich.Keine frei definierbaren Zeiträume.
Besitzer BeitragsartGruppierung, welche diese Beitragsart angelegt hat.

Falls über Beitragsarten in der Gruppierungsverwaltung angelegt, keine freie Definition möglich und später nicht änderbar.

Es ist möglich, dass bei Änderungen der Gruppierung (Name) hier keine Aktualisierung erfolgt. Diese erfolgt gegebenenfalls erst bei internem Zugriff (wg. linkable entry). Für Abrechnungszwecke ist aber immer sichergestellt, dass korrekte Daten verwendet werden.

ZahlungsempfängerDer Empfänger der Zahlung (wer zieht den Beitrag ein). Ausgewählt wird eine Gruppierung. Ist eine Gruppierung Zahlungsempfänger für eine Beitragsart, dann kann diese Gruppierung genau diese Beitragsart auch abrechnen, d.h. Rechnungen erstellen (siehe Verbandsabrechnung).

Falls über Beitragsarten in der Gruppierungsverwaltung angelegt, keine freie Definition möglich und später nicht änderbar.

Es ist möglich, dass bei Änderungen der Gruppierung (Name) hier keine Aktualisierung erfolgt. Diese erfolgt gegebenenfalls erst bei internem Zugriff (wg. linkable entry). Für Abrechnungszwecke ist aber immer sichergestellt, dass korrekte Daten verwendet werden.

BeitragsempfängerDer Empfänger des Beitrags (wem steht der Beitrag - rechtlich, buchhalterisch - zu). Ausgewählt wird eine Gruppierung. Verwendet wird diese Auswahl für den Fall eines Datenexports an ein Buchhaltungssystem, dem bei der Gruppierung definierten Erlöskonto werden die Beiträge gutgeschrieben, welche als Beitragsempfänger diese Gruppierung ausweisen.

Falls über Beitragsarten in der Gruppierungsverwaltung angelegt, keine freie Definition möglich und später nicht änderbar.

Es ist möglich, dass bei Änderungen der Gruppierung (Name) hier keine Aktualisierung erfolgt. Diese erfolgt gegebenenfalls erst bei internem Zugriff (wg. linkable entry). Für Abrechnungszwecke ist aber immer sichergestellt, dass korrekte Daten verwendet werden.

AbrechnungstypEinzige Optionen: LAUFEND.

In Abhängigkeit vom Zeitpunkt und Bezugsdatum eines Rechnungslaufs sowie der Definition der Mindestzugehörigkeit und der Abrechnungsgrenze lassen sich mit diesem Abrechnungstyp folgende Abrechnungsmodelle darstellen:

  • rückwirkend
  • laufend/nachschüssig
  • im Voraus
  • laufend/vorschüssig
MwSt.-SatzAuswahl eines MehrwertsteuersatzesSiehe Stammdaten.
Buchungstext

Buchungstext für Positionen mit dieser Beitragsart, Anzeige auf Rechnungen. Falls hier nichts individuell definiert/angepasst wird, verwendet das System folgendes Muster:

? {0,date,dd.MM.yy} {1}

Bedeutung:

Weitere Variablen sind nicht vorgesehen, fixe Ergänzungen/Änderungen sind beliebig möglich.

Zusätzlich zu diesem individuellen Text werden immer noch die Daten der Abrechnungsperiode mit angedruckt ("Beitragssatz von - bis"):

{0} / Beitrag {1,date,dd.MM.yy}-{2,date,dd.MM.yy} / {3}

(ID 262, Meldungs-ID 103)

im Parameter {3} wird die Beitrags-Zahler-Info im Fall der Verbandsabrechnung für den Einzel-Abrechnungs-Nachweis zur Verfügung gestellt.

Mindestzugehörigkeit Abr.-Periode

Option, Mitglieder nur dann abzurechnen, wenn Sie mindestens x% der Abrechnungsperiode  beitragspflichtiges Mitglied waren. Eingabe als ganze Zahl (wird in % umgerechnet, dabei auf volle Tage gerundet).

Leer oder 0 bedeutet 1 Tag als Kriterium, d.h. faktisch die Nicht-Anwendung der Regel.

Bezogen auf die Periodizität der Abrechnungsperiode. Kann immer nur rückwirkend verwendet werden und führt dazu, dass ein Mitglied erst dann abgerechnet wird, wenn die Mindestzugehörigkeit in der Periode erreicht ist. Sollte nicht oder nur sehr niedrig gesetzt werden, wenn grundsätzlich im Voraus abgerechnet wird. Sinnvoll vor allem bei rückwirkender/nachschüssiger Abrechnung.
Abrechnungsgrenze

Angabe von ganzen Monaten (innerhalb der definierten Abrechnungsperiode). Entsteht eine Beitragspflicht innerhalb der definierten Monate (also z.B. der ersten 4 Monate der Abrechnungsperiode von 6 Monaten), so wird das Mitglied für die Abrechnungsperiode abgerechnet. Entsteht sie danach, wird das Mitglied für die Abrechnungsperiode nicht abgerechnet.

0 bedeutet, dass keine Abrechnungsgrenze definiert wird, d.h. faktisch die Nicht-Anwendung der Regel.

Bezogen auf die Periodizität der Abrechnungsperiode. Kann immer nur im Voraus verwendet werden und führt dazu, dass ein Mitglied erst dann nicht mehr abgerechnet wird, wenn die Grenze in der Periode erreicht ist, solange die Grenze nicht erreicht ist, führt Beitragspflicht zur Abrechnung. Vor allem sinnvoll, wenn grundsätzlich im Voraus abgerechnet wird.
Abweichendes ErlöskontoMöglichkeit, ein abweichendes Erlöskonto speziell für diese Beitragsart zu definieren.Normalerweise wird das Erlöskonto in der Gruppierung definiert (siehe Gruppierungen, dort "Fibu").
Erforderliches RechtWird hier ein Recht ausgewählt, so können nur Benutzer mit diesem Recht diese Beitragsart setzen. Andere Benutzer können die Beitragsart sehen, aber nicht setzen.

Wenn eine abgeleitete Beitragsart angelegt wird, muss in der abgeleiteten Beitragsart immer auch das Recht der übergeordneten Beitragsart stehen. Ein Hinzufügen eines Rechts (sofern keines gesetzt war) ist immer möglich, ein Wegnehmen (sofern eines gesetzt war) nicht.

 

 

Fixbeitrag

Falls gesetzt, kommt der jeweils beim Mitglied individuell festgelegte Fixbeitrag (siehe Basisdaten Mitglied / Mitglied anlegen).

Auch bei einer Beitragsart, die als Fixbeitrag definiert wird, sollten unbedingt Beitragssätze (siehe Beitragssatz) definiert werden. Diese kommen zum Einsatz, falls beim Mitglied kein Betrag für den Fixbeitrag hinterlegt ist. Andernfalls würden solche Mitglieder nicht bzw. mit 0 abgerechnet.

Möglichkeit zur Abbildung von individuell definierten Beiträgen, z.B. für Förder- und Fremdmitglieder. Weitere Details siehe unten.

Es ist generell niemals sinnvoll, bei dezentraler Abrechnung einen Verbandsbeitrag als Fixbeitrag zu definieren, da eine Ableitung eines Fixbeitrages nicht sinnvoll möglich ist (der dem Beitragssatz entsprechende Beitrag ist in den Basisdaten des Mitglieds definiert). Daher ist in diesem Szenario ein Fixbeitrag nur für Mitglieds- und Förderbeiträge sinnvoll.

Zugrundeliegende Beitragsart

Sobald eine Beitragsart nicht auf der obersten Ebene einer Organisation definiert wird, muss sie zwingend immer von einer zugrundeliegenden Beitragsart abgeleitet werden. Erforderlich ist diese bei dezentraler Abrechnung. Beispiel: Die übergeordnete Gruppierung A definiert einen Verbandsbeitrag, zur mitgliedsbasierten Abrechnung der untergeordneten Gruppierung B. Die Gruppierung B leitet nun daraus einen Mitgliedsbeitrag ab, der den eigenen Mitgliedern berechnet wird. Durch die Ableitung der Beiträge wird sichergestellt, dass beide Abrechnungen (die zwischen den Gruppierungen und die zwischen Gruppierung und Mitglied) auf der gleichen Basis stattfinden, d.h. die gleichen Mitglieder sind die Basis der Abrechnung, da sie für die Mitgliedsabrechnung die (abgeleitete) Beitragsart der Gruppierung B zugeordnet haben und damit automatisch die zugrundeliegende Beitragsart der Gruppierung A für die Verbandsabrechnung verfügbar wird.

Das Dropdown der zugrundeliegenden Beitragsarten enthält dabei

  • alle Beitragsarten von übergeordneten Gruppierungen, sofern diese nicht vom Typ Mitgliedsbeitrag oder Förderbeitrag sind (es werden also nur Verbandsbeiträge der übergeordneten Gruppierungen angezeigt)
  • und die nicht überschrieben wurden (siehe Beispiel).
Ebene 1Ebene 2Anzeige im Dropdown Ebene 3
BA A=> auf dieser Ebene abgeleitet zu BA A2
  • BA A2
  • BA B

(nicht angezeigt wird BA A, da dieser bereits auf der zweiten Ebene zu BA A2 abgeleitet wurde und daher BA A angezeigt wird)

BA B=> nicht abgeleitet auf dieser Ebene

Falls die Gruppierung keine übergeordnete Gruppierung hat, dann muss auch keine zugrundeliegende Beitragsart ausgewählt sein.

Das Dropdown enthält aus technischen Gründen auch die eigenen, abgeleiteten Beitragsarten. Diese können jedoch nicht verwendet werden.

Falls die Gruppierung eine übergeordnete Gruppierung hat, dann gilt außerdem, dass aus Verbandsbeiträgen gegebenenfalls Mitgliedsbeiträge (oder wieder Verbandsbeiträge) abgeleitet werden können, aus Beitragsarten vom Typ Mitgliedsbeitrag oder Förderbeitrag kann nichts abgeleitet werden.

Beitragstyp

Der Beitragstyp ist im Hinblick auf die Ableitung von Beiträgen von Bedeutung, außerdem definiert er, ob die Beitragsart zur Abrechnung zwischen Gruppierungen oder zwischen Gruppierung und Mitgliedern dienen soll.

BeitragstypBeschreibungBemerkungen
VerbandsbeitragBeitragsart zur Abrechnung zwischen Gruppierungen.Kann erneut zu einem Verbandsbeitrag oder zu einem Mitgliedsbeitrag abgeleitet werden.
MitgliedsbeitragBeitragsart zur Abrechnung zwischen Gruppierung und Mitgliedern (siehe Mitgliedsabrechnung). Da aus einem Verbandsbeitrag abgeleitet, führt ein solcher Beitragstyp bei dezentraler Abrechnung immer implizit auch zur Abrechnung in der Verbandsabrechnung (siehe Verbandsabrechnung).

Kann nicht selbst weiter abgeleitet werden, da immer nur zur Abrechnung des Mitglieds in der Gruppierung verwendet, in der die Zuweisung erfolgt.

Mitgliedsbeiträge werden im Regelfall beim Mitglied zugeordnet (siehe Basisdaten Mitglied / Mitglied anlegen). Ein möglicher Anwendungsfall ist aber auch die Verwendung eines Mitgliedsbeitrags bei einer Tätigkeitszuordnung (siehe Zugeordnete Tätigkeiten (Tätigkeitszuordnungen)), um so ein in einer anderen Gruppierung geführtes Mitglied in der Gruppierung der Tätigkeitszuordnung (ebenfalls) zum Mitglied, d.h. abrechenbar zu machen.

Förderbeitrag

Beitragsart zur Abrechnung zwischen Gruppierung und Mitgliedern. Da nicht aus einem Verbandsbeitrag abgeleitet, führt ein solcher Beitragstyp bei dezentraler Abrechnung auch nicht zur Abrechnung in der Verbandsabrechnung (siehe Verbandsabrechnung).

Der Förderbeitrag erzwingt generell keine übergeordnete Beitragsart.

Kann nicht selbst weiter abgeleitet werden, da immer nur zur Abrechnung des Mitglieds in der Gruppierung verwendet, in der die Zuweisung erfolgt.

Förderbeiträge können beim Mitglied zugeordnet werden (siehe Basisdaten Mitglied / Mitglied anlegen). Ein weiterer Anwendungsfall ist die Verwendung eines Förderbeitrags bei einer Tätigkeitszuordnung (siehe Zugeordnete Tätigkeiten (Tätigkeitszuordnungen)), um so ein in einer anderen Gruppierung geführtes Mitglied in der Gruppierung der Tätigkeitszuordnung (ebenfalls) abrechenbar zu machen.

Abbildung von Fremdmitgliedern und Fördermitgliedern

Fremdmitglieder und Fördermitglieder sind Mitglieder, die im regelfall zwar in einer Gruppierung geführt werden, aber in mehreren Gruppierungen beitragspflichtig sein sollen. Der Unterschied zwischen einem Fremdmitglied und einem Fördermitglied besteht darin, dass das Fremdmitglied bei dezentraler Abrechnung sowohl einen Beitrag an seine Gruppierung zahlt als auch "seine" Gruppierung im Rahmen der Verbandsabrechnung einen Beitrag an die entsprechende übergeordnete Gruppierung, während das Fördermitglied ausschließlich in der Gruppierung abrechenbar ist, in der Verbandsabrechnung wird es ignoriert, da die Beitragsart nicht abgeleitet ist. Dies wird durch den Beitragstyp gesteuert. Natürlich wäre es in der Praxis auch möglich, einen "Förderbeitrag" zu definieren, der aber auf dem Typ "Mitgliedsbeitrag" beruht und damit zu erreichen, dass auch eine Berücksichtigung in der Verbandsabrechnung erfolgt.

Fixbeitrag

Ist eine Beitragsart als Fixbeitrag definiert und wird diese entweder beim Mitglied (siehe Basisdaten Mitglied / Mitglied anlegen) oder durch Tätigkeitszuordnung zugeordnet (siehe Zugeordnete Tätigkeiten (Tätigkeitszuordnungen)), dann wird statt eines etwaig definierten Beitragssatzes der individuell beim Mitglied definierte Fixbeitrag (siehe Basisdaten Mitglied / Mitglied anlegen) abgerechnet. Ist bei einem Mitglied mit dieser Beitragsart kein Fixbeitrag eingetragen worden, wird stattdessen der Beitragssatz der Beitragsart abgerechnet.Typische Anwendungsfälle für Fixbeiträge konnten Fördermitglieder oder Fremdmitglieder sein.

Es ist generell niemals sinnvoll, bei dezentraler Abrechnung einen Verbandsbeitrag als Fixbeitrag zu definieren, da eine Ableitung eines Fixbeitrages nicht sinnvoll möglich ist (der dem Beitragssatz entsprechende Beitrag ist in den Basisdaten des Mitglieds definiert). Daher ist in diesem Szenario ein Fixbeitrag nur für Mitglieds- und Förderbeiträge sinnvoll.

Abrechnungstyp

Der Abrechnungstyp "laufend" bildet grundsätzlich unterschiedliche Arten der Abrechnung ab, je nachdem, ob eine Mindestzugehörigkeit und/oder eine Abrechnungsgrenze definiert wurden und wann die Organisation jeweils entscheidet, einen Rechnungslauf durchzuführen. Es ist möglich, mit diesem Abrechnungstypen sowohl eine vorschüssige als auch eine nachschüssige Abrechnung von Beiträgen abzubilden.

Laufend/vorschüssig

Laufend/vorschüssig bedeutet, dass die Mitglieder für einen - aus Sicht des Zeitpunkts der Abrechnungsperiode - im Prinzip in der Zukunft liegenden Zeitraum abgerechnet werden. Abrechnungen werden laufend während der Abrechnungsperiode erstellt. Will eine Organisation so abrechnen, so sollte sie am Anfang bzw. regelmäßig während der Abrechnungsperiode abrechnen und keine oder keine nennenswerte Mindestzugehörigkeit definieren. Es könnte oder sollte eine Abrechnungsgrenze definiert werden, sofern man (neuen) Mitgliedern entgegen kommen möchte, die nicht die volle Abrechnungsperiode tatsächlich von der Mitgliedschaft profitieren.

Laufend/nachschüssig

Laufend/nachschüssig bedeutet, dass die Mitglieder für einen - aus Sicht des Zeitpunkts der Abrechnungsperiode - im Prinzip in der Vergangenheit liegenden Zeitraum abgerechnet werden. Eine Abrechnung wird am Ende der Abrechnungsperiode (oder vielleicht auch am Beginn der nächsten Abrechnungsperiode) erstellt. Will eine Organisation so abrechnen, so sollte sie am Ende der Abrechnungsperiode abrechnen - oder frühestens nach Ablauf der Mindestzugehörigkeit - und evtl. eine Mindestzugehörigkeit definieren, sofern man (neuen) Mitgliedern entgegen kommen möchte, die nicht die volle Abrechnungsperiode tatsächlich von der Mitgliedschaft profitieren.

Mindestzugehörigkeit

Die Mindestzugehörigkeit definiert eine Zugehörigkeit in % der Dauer einer Abrechnungsperiode. Erst wenn diese erreicht ist, wird ein Mitglied beitragspflichtig. Dabei berechnet das System die Mindestzugehörigkeit kummliert für die Periode, d.h. es muss die sich ergebende Anzahl von Tagen erreicht werden, Unterbrechungsfreiheit innerhalb der Periode ist dabei nicht erforderlich.

Die Mindestzugehörigkeit ist ein "rückwirkend" ermitteltes Kriterium, d.h. eine Abrechnung für ein Mitglied erfolgt erst dann, wenn der Wert erreicht wurde; und es erfolgt keine Abrechnung für eine Abrechnungsperiode, wenn der Wert in dieser Periode nicht erreicht wird/wurde.

Wird 0 definiert, gibt es keine Mindestzugehörigkeit (d.h. Abrechnung für die Abrechnungsperiode sofort vom ersten Tag an).

Abrechnungsgrenze

Die Abrechnungsgrenze ist quasi eine Mindestzugehörigkeit, die jedoch nicht rückwirkend ermittelt wird, sondern die in die Zukunft definiert ist. Die Abrechnungsgrenze wird in Monaten der Abrechnungsperiode definiert. Entsteht eine Beitragspflicht innerhalb der definierten Monate (also z.B. der ersten 4 Monate der Abrechnungsperiode), so wird das Mitglied für die Abrechnungsperiode abgerechnet. Entsteht sie danach, wird das Mitglied für die Abrechnungsperiode nicht abgerechnet.

Wird 0 definiert, gibt es keine Abrechnungsgrenze (d.h. Abrechnung für die Abrechnungsperiode auch dann, wenn Beitragspflicht erst zum letzten Tag der Abrechnungsperiode entsteht).

Reiter Beitragssatz

Beim Bearbeiten einer Beitragsart steht ein Reiter mit einer Liste der zugeordneten Beitragssätze zur Verfügung. Aus dieser Liste können Beitragssätze für diese Beitragsart bearbeitet, gelöscht oder neu angelegt werden. Siehe Beitragssatz.

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