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Rechte werden im System aus Effizienzgründen grundsätzlich über Rechte-Gruppen zugewiesen. Um dies weiter zu vereinfachen und potentielle Fehlerquellen zu vermeiden, kann hier definiert werden, welche Rechtegruppen (siehe Gruppen (MV)) bei welchen Tätigkeiten überhaupt angeboten werden (es macht z.B. keinen Sinn, Rechtegruppen, welche typisch für Vorstandtätigkeiten sind, auch für die Tätigkeit "normales Mitglied" anzubieten).

Liste

FeldBeschreibungBemerkungen
TätigkeitName der Tätigkeit, welcher die Gruppen zugeordnet sind 

Details/Felder

FeldBeschreibungBemerkungen
TätigkeitName der Tätigkeit, welcher die Gruppen zugeordnet sind Die Zuordnung der Gruppen erfolgt in einem separaten Schritt.

Erlaubte Gruppe/n zu Tätigkeit zuweisen

Nachdem eine Tätigkeit angelegt wurde, müssen noch die Gruppen zugeordnet werden. Dies erfolgt durch Markieren der Tätigkeit auf rechten Mausklick ("Gruppen") oder über den entsprechenden Button über der Liste ("Gruppen"). Zur Benutzung des Interfaces zur Zuweisung von Gruppen zur Tätigkeit siehe Allgemeines (Kapitel Verknüpfungs-Operationen/Zuordnungen).

Hier stehen nur Gruppen mit datensatzbeschränkten Rechten zur Verfügung (Gruppen (MV)). Es kann also nicht vorkommen, dass versehentlich Gruppen mit funktionalen Rechten zugewiesen werden.

Hinweis: Im Rahmen der Zuordnung von Tätigkeiten kann es weitere Einschränkungen geben. So kann ein Benutzer niemals in diesem Rahmen eine Gruppe zuweisen, die Rechte enthält, über die er selbst nicht verfügt. Das heißt eine Erweiterung von Rechten über eigene Rechte hinaus ist nicht möglich, wobei dafür nicht die Gruppe als solche relevant ist, sondern tatsächlich die einzelnen Rechte. Ein Benutzer kann durchaus eine Gruppe zuweisen, der er nicht angehört, solange er über anderweitige Gruppenzugehörigkeiten über alle Rechte der Gruppe verfügt, die er zuweisen möchte.

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