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Der Beitragssatz definiert den konkreten finanziellen Beitrag für eine Beitragsart, der zu einem bestimmten Zeitpunkt (d.h. für einen bestimmten Zeitraum) und gegebenenfalls für eine bestimmte Altersklasse zur Anwendung kommt, d.h. in der Abrechnung verwendet wird.

Im Rahmen der dezentralen Verbands- und Mitgliederabrechnung müssen einzelne Gruppierungen - sofern sie Mitglieder bzw. untergeordnete Gruppierungen abrechnen möchten - ihre eigenen Beitragsarten und Beitragssätze definieren, die immer von einer übergeordnet definierten Beitragsart abgeleitet werden (auf dieser basieren). Die Pflege der Daten erfolgt also im Regelfall nicht im Administrations-Backend, sondern in der Gruppierungsverwaltung. Siehe dazu Beitragsarten in der Gruppierungsverwaltung.

 

Beitragssatz/Felder

FeldBeschreibungBemerkungen
BeitragsartAuswahl der Beitragsart, für welche dieser Satz gelten soll 
BetragHöhe des BeitragsEingabe im Format 10,50 (ohne Währungskennzeichen)
WährungWährungskennzeichenFest im System definiert, aktuell ist nur EUR möglich.
BeitragAnzeige des Beitragssatzes mit Währungskennzeichen 
Gültig vonBeginn der Gültigkeit 
Gültig bisEnde der Gültigkeit 
Altersgrenze (bis)Angabe eines Alters in Jahren, bis zu dem dieser Beitragssatz Anwendung finden soll. Damit wird es möglich, altersabhängige Beiträge zu definieren.Leer oder 0 für keine Beschränkung; siehe weitere Details unten.
BezeichnungBezeichnung für den Andruck auf Rechnungen. Wird dem dort definierten Buchungstext der Beitrasgart hinzugefügt (siehe Beitragsart), s.u.Zwingend notwendig, wenn mit altersabhängigen Beiträgen gearbeitet werden soll, s.u.
Monatsgrenze (ab)Angabe einer Monatsgrenze, bezogen auf den Beginn der Abrechnungsperiode, ab der dieser Beitragssatz Anwendung finden soll. Damit wird es möglich, Mitglieder mit einem günstigeren Satz abzurechnen, wenn sie später in der Abrechnungsperiode eintreten.Leer oder 0 für keine Beschränkung; siehe weitere Details unten.

Die Gültigkeitszeiträume von Beitragssätzen für eine Beitragsart dürfen sich zeitlich niemals überschneiden (es sei denn, es wird mit altersabhängigen Sätzen gearbeitet, s.u.), und es sollten niemals zeitliche Lücken auftreten. Außerdem sind die Gültigkeitszeiträume zwingend analog zur Abrechnungsperiode in der Beitragsart zu wählen. Ist die Periodizität einer Beitragsart 6 Monate, so müss die Gültigkeit eines Beitragssatzes zu dieser Beitragsart immer 6 Monate oder ein Vielfaches davon betragen. Naturgemäß ist es nicht sinnvoll, in der Abrechnungsperiode den Beitragssatz zu ändern, da eine Periode definitionsgemäß nur mit einem Satz abgerechnet werden kann - das System verwendet immer den Satz, der am ersten Tag der Abrechnungsperiode gültig ist/war.

Alterabhängige Beitragssätze

Über die Definition von altersabhängigen Beitragssätzen wird erreicht, das hinter der gleichen Beitragsart (siehe Beitragsart) zum gleichen Zeitpunkt unterschiedliche Sätze zur Anwendung kommen, je nach Alter des abzurechnenden Mitglieds.

Die sinnvolle Anwendung setzt voraus, dass bei allen Mitgliedern ein Geburtsdatum gesetzt ist. Falls dies nicht garantiert werden kann, sollte unbedingt eine "Fallback"-Beitragsart ohne Altersgrenze definiert werden. Diese käme dann für alle Mitglieder ohne Geburtsdatum zum Einsatz. Gibt es keine solche Beitragsart, würde das System für diesen Fall in der Regel den Beitragssatz mit der niedrigsten Altersgrenze verwenden.

Bei der Definition von altersabhängigen Beitragsätzen ist folgendes zu beachten:

  • Wenn Sie kein Alter oder "0" angeben, dann ist der Beitragssatz nicht altersbeschränkt.
  • Wenn Sie ein Alter angeben (>0), dann wird bei der Abrechnung solange gesucht (vom Alter aufsteigend), wie das Alter kleiner ist als das angegebene Alter.
  • Der Bezugspunkt für die Altersberechnung ist jeweils das Anfangsdatum der Abrechnungsperiode, die durch den Bezugszeitpunkt definiert wurde (siehe Verbandsabrechnung).
  • Bei Abrechnung mehrere Abrechnungsperioden innerhalb einer Rechnung können demnach unterschiedliche Beitragssätze für ein Mitglied zu Anwendung kommen. Daher wird beim Andruck neben dem Eintrag aus der Beitragsart auch der Name des verwendeten Beitragssatzes mit angedruckt (Verbandsabrechnung und Mitgliederabrechnung); dieser sollte also zwingend definiert werden (s.o.).

Wird mit altersabhängigen Beitragssätzen gearbeitet, so dürfen bzw. müssen sich diese bezüglich des Gültigkeitszeitraums exakt überschneiden, d.h. der Gültigkeitszeitraum muss gleich sein. Dabei akzeptiert das System diese Überschneidung nur, wenn die Altersgrenzen gesetzt und jeweils unterschiedlich sind. Sätze ohne Altersgrenze dürfen sich zeitlich niemals überschneiden.

Abweichender Beitragssatz bei späterem Eintritt

Über die Definition einer Monatsgrenze für Beitragssätze wird erreicht, das hinter der gleichen Beitragsart (siehe Beitragsart) zum gleichen Zeitpunkt unterschiedliche Sätze zur Anwendung kommen, je nachdem, wann ein Mitglied während der Abrechnungsperiode eingetreten ist.So können spät eingetretene Mitglieder einen günstigeren Beitragssatz erhalten.

Beispiel:

  • Anforderung: Die Abrechnungsperiode beginnt immer am 01.01. eines Jahres und Mitglieder, die nach dem 30.06. eines Jahres eintreten, sollen nur den halben normalen Beitrag zahlen.
  • Lösung: Es wird neben dem normalen Beitragssatz ein weiterer Beitragssatz mit gleicher Gültigkeit und dem halben Betrag angelegt und die Monatsgrenze wird auf 6 gesetzt.
  • Ergebnis: Ein Mitglied, das ab dem 01.07. eintritt (bzw. korrekt: beitragspflichtig wird), wird mit dem wie beschrieben angelegten Beitragssatz abgerechnet.

Andere Einstellungen, welche z.B. auf Ebene der Beitragsart Einfluss darauf haben, ob ein Mitglied abgerechnet wird (etwa Mindestzugehörigkeit oder eine Abrechnungsgrenze), werden zuerst angewendet. Eine Kombination mit altersabhängigen Beiträgen ist möglich.

 

 

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