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Benutzer haben Zugriff auf das System. Zu beachten ist, dass typische Benutzer der Mitgliederverwaltung in der Regel nicht hier verwaltet werden. Sie bekommen Systemzugriff über einen automatisierten Vorgang (siehe Funktionen für Mitglieder) und erhalten ihre Rechte im System auf dem Wege von Tätigkeitszuordnungen (siehe Zugeordnete Tätigkeiten (Tätigkeitszuordnungen)) in der Mitgliederverwaltung. Nur reine Systembenutzer ohne hinterlegtes Mitglied werden hier verwaltet (sowie Benutzer der Mitgliederverwaltung mit hinterlegtem Mitglied, die erweiterte Rechte erhalten sollen).

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  • Benutzer der Mitgliederverwaltung (mit Mitglied): Solche Benutzer verwenden das System für alltägliche Aufgaben der Mitgliederverwaltung. Sie bekommen Systemzugriff über einen automatisierten Vorgang (siehe Funktionen für Mitglieder) und erhalten ihre Rechte im System auf dem Wege von Tätigkeitszuordnungen (siehe Zugeordnete Tätigkeiten (Tätigkeitszuordnungen)) in der Mitgliederverwaltung. In bezug auf ihre Rechte gilt immer, dass diese darüber beschränkt werden, dass sie sich auf eine Gruppierung oder eine Gruppierungshierarchie beziehen (siehe dazu im Detail unter Rechtesystem). Das Recht, z.B. ein Mitglied zu bearbeiten, gilt nicht systemweit, sondern nur für bestimmte Mitglieder (bestimmter Gruppierungen).
  • Benutzer der Systemadministration (ohne Mitglied): Solche Benutzer können allgemeine Aufgaben der Administration ausführen. Sie haben niemals Zugriff auf die eigentliche Mitgliederverwaltung. Ihre Rechte sind jeweils unbeschränkt, d.h. bei Vorliegen eines Rechts kann dies auf allen betroffenen Datensätzen ausgeübt werden, es gibt keine Beschränkung nach Gruppierungen o.ä.

Grundsätzlich können im Einzelfall beide Konzepte gleichzeitig zur Anwendung kommen, d.h. es kann Benutzer der Mitgliederverwaltung geben, welche über erweiterte Rechte der Systemadministration verfügen. Dies bedeutet dann, dass neben den Rechten aus Tätigkeitszuordnungen (Zugeordnete Tätigkeiten (Tätigkeitszuordnungen)) weitere Rechte hier beim Benutzer zugewiesen werden.

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Es ist nicht möglich, Benutzer mit hinterlegtem Mitglied in der Benutzerverwaltung anzulegen. Es ist auch nicht möglich, einem hier angelegten Benutzer nachträglich ein Mitglied zuzuordnen. Mitglieder bekommen Systemzugriff über einen automatisierten Vorgang (siehe Funktionen für Mitglieder) und erhalten ihre Rechte im System auf dem Wege von Tätigkeitszuordnungen (siehe Zugeordnete Tätigkeiten (Tätigkeitszuordnungen)) in der Mitgliederverwaltung.

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Für reine Benutzer der Mitgliederverwaltung ist es in der Regel nicht erforderlich, hier Rechtegruppen zuzuweisen, sie erhalten ihre Rechte im System auf dem Wege von Tätigkeitszuordnungen (siehe Zugeordnete Tätigkeiten (Tätigkeitszuordnungen)) in der Mitgliederverwaltung. Soll ein Benutzer der Mitgliederverwaltung darüber hinaus auch Rechte in der Systemadministration erhalten (was z.B. für Benutzer, welche Rechnungen erstellen, erforderlich sein wird; siehe Verbandsabrechnung), so geschieht dies hier durch Zuweisung entsprechender Gruppen.

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