Page tree

Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

...

Note

Mitglieder, deren Mitgliedschaft beendet wurde und die im Status INAKTIV sind (= keine Datenlöschung) fließen auch mit in die Mitgliedsabrechnung ein, sofern sie die definierten Kriterien für Abrechnebarkeit Abrechenbarkeit erfüllen. Endgültig gelöschte Mitglieder (= endgültige Datenlöschung) können nicht mehr berücksichtigt werden, da sie schlicht über das Interface nicht mehr in eine Abrechnung einbezogen werden können (datentechnisch wäre die Abrechnung durchaus noch möglich)!

Tip

Vor dem Beenden einer Mitgliedschaft sollte gegebenenfalls eine Probeabrechnung durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass keine anstehende Abrechnung mehr offen ist. Je nach Ergebnis sollte dann noch die Mitgliedsabrechnung erfolgen. Aus Sicht der Verbandsabrechnung ist nichts zu tun, hier werden auch gelöschte Mitglieder berücksichtigt (aber gegebenenfalls nicht mehr mit allen Daten angezeigt).

 

 

Table of Contents

Durchführen der Abrechnung

...

FeldBeschreibungBemerkungen
FakturadatumDas tatsächliche Datum für die Rechnungen, wird als Rechnungsdatum auf der Rechnung angedruckt. 
BezugsdatumÜber das Bezugsdatum wird festgelegt, für welche Periode der Rechnungslauf durchgeführt wird. Es muss also zwingend in der abzurechnenden Periode liegen. Außerdem definiert es den Stichtag für die Abrechnung, d.h. Prüfungen auf Beitragspflicht laufen für die aktuelle Abrechnungsperiode gegen dieses Datum. Weitere Erläuterungen siehe Verbandsabrechnung.Über die Berücksichtigung von Vorperioden als allgemeine Systemeinstellung (weitere Erläuterungen siehe Verbandsabrechnung) kann es jedoch durchaus dazu kommen, dass nicht nur die im Bezugsdatum definierte Abrechnungsperiode berücksichtigt wird, sondern auch Vorperioden.
Einzugsdatum

Das vorgesehene Einzugsdatum für fällige Beträge im Fall von Mitgliedern mit in der Kontoverbindung definierter Zahlungsart "Lastschrift" (siehe Basisdaten Mitglied / Mitglied anlegen). Wird - sofern technisch möglich und im Prozess der Lastschrifterstellung nicht geändert - als Einzugsdatum für die jeweilige SEPA-Lastschrift/en verwendet. Wird im Standard auf der Rechnung angedruckt. Siehe auch Lastschriften (SEPA).

Grundsätzlich vor allem sinnvoll für die Nutzung der Rechnung als SEPA-Vorankündigung (pre-notification) der Abbuchung. Ist jedoch für die Abbuchung selbst nicht zwingend, das Einzugsdatum kann alternativ bzw. abweichend beim Erstellen der Lastsschriften definiert werden. Siehe Lastschriften (SEPA).

Note

Dieses Datum sollte unter Berücksichtigung der rechtlichen Fristen und organisatorischen Abwicklung der Lastschriften gesetzt werden. Es wird ignoriert bzw. für die Erstellung einer SEPA-Lastschriftdatei automatisch geändert, falls z.B. mit dem Datum Vorlauffristen verletzt werden (dies geschieht regelmäßig, wenn die Lastschriftdatei zu spät erstellt wird oder das Einzugsdatum nicht weit genug in der Zukunft liegt).

Sofern das Datum technisch nicht möglich ist, führt dies dazu, dass das auf der Rechnung angegebene Datum nicht mehr mit dem tatsächlichen Einzugsdatum übereinstimmt.

...

...