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Die Beitragsart wird verwendet, um unterschiedliche Arten von Beiträgen abzubilden, also etwa den normalen Beitrag, einen familien- oder sozialermäßigten Beitrag, alterstufenabhängige Beiträge etc. Dazu wird die Beitragsart bei einem Mitglied zugeordnet (siehe Basisdaten Mitglied und Sonderfall Tätigkeitszuordnungen). Die Beitragart selbst enthält nicht die Höhe des Beitrags - einer Beitragsart sind zu diesem Zweck Beitragssätze mit unterschiedlicher zeitlicher Gültigkeit zugeordnet, welche die Höhe des Beitrags definieren (siehe Beitragssatz). Zur Verwendung der Beitragsarten siehe auch Verbandsabrechnung und Mitgliedsabrechnung.

Im Rahmen der dezentralen Verbands- und Mitgliederabrechnung müssen einzelne Gruppierungen ihre eigenen Beitragsarten definieren, die immer von einer übergeordnet definierten Beitragsart abgeleitet werden (auf dieser basieren). Siehe dazu Beitragsarten in der Gruppierungsverwaltung.

 

Beitragsart/Felder

FeldBeschreibungBemerkungen
Zugrundeliegende BeitragsartDiejenige übergeordnete Beitragsart, von der die Beitragsart abgeleitet werden soll (auf der sie "beruht"). Erforderlich bei dezentraler Abrechnung. Beispiel: Die übergeordnete Gruppierung A definiert einen Verbandsbeitrag, zur mitgliedsbasierten Abrechnung der untergeordneten Gruppierung B. Die Gruppierung B leitet nun daraus einen Mitgliedsbeitrag ab, der den eigenen Mitgliedern berechnet wird. Durch die Ableitung der Beiträge wird sichergestellt, dass beide Abrechnungen (die zwischen den Gruppierungen und die zwischen Gruppierung und Mitglied) auf der gleichen Basis stattfinden, d.h. die gleichen Mitglieder sind die Basis der Abrechnung, da sie für die Mitgliedsabrechnung die (abgeleitete) Beitragsart der Gruppierung B zugeordnet haben und damit automatisch die zugrundeliegende Beitragsart der Gruppierung A für die Verbandsabrechnung verfügbar wird.Das Feld bleibt leer, wenn es sich um eine Beitragsart handeln soll, die auf oberster Ebene definiert wird und von der dann untergeordnete Gruppierungen ihre Beiträge ableiten sollen.
NameName der Beitragsart. 
Beitragstyp
  • Verbandsbeitrag
  • Mitgliedsbeitrag
  • Förderbeitrag
  • Alle.

 


PeriodizitätDefiniert die Periode, die abgerechnet wird. Optionen: Jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich.Keine frei definierbaren Zeiträume.
Besitzer Beitragsart  
ZahlungsempfängerDer Empfänger der Zahlung (wer zieht den Beitrag ein). Ausgewählt wird eine Gruppierung. Ist eine Gruppierung Zahlungsempfänger für eine Beitragsart, dann kann diese Gruppierung genau diese Beitragsart auch abrechnen, d.h. Rechnungen erstellen (siehe Verbandsabrechnung).Kann vom Beitragsempfänger abweichen.
BeitragsempfängerDer Empfänger des Beitrags (wem steht der Beitrag - rechtlich, buchhalterisch - zu). Ausgewählt wird eine Gruppierung. Verwendet wird diese Auswahl für den Fall eines Datenexports an ein Buchhaltungssystem, dem bei der Gruppierung definierten Erlöskonto werden die Beiträge gutgeschrieben, welche als Beitragsempfänger diese Gruppierung ausweisen.Kann vom Zahlungsempfänger abweichen.
AbrechnungstypEinzige Optionen: laufend.

In Abhängigkeit vom Zeitpunkt und Bezugsdatum eines Rechnungslaufs sowie der Definition der Mindestzugehörigkeit und der Abrechnungsgrenze lassen sich mit diesem Abrechnungstyp folgende Abrechnungsmodelle darstellen:

  • rückwirkend
  • laufend/nachschüssig
  • im Voraus
  • laufend/vorschüssig
MwSt.-SatzAuswahl eines MehrwertsteuersatzesSiehe Stammdaten.
BuchungstextBuchungstext für Positionen mit dieser Beitragsart, Anzeige auf Rechnungen. In der Regel der Name der Beitragsart.Zusätzlich zu diesem individuellen Text werden immer noch die Daten der Abrechnungsperiode mit angedruckt ("Beitragssatz von - bis").
Mindestzugehörigkeit Abr.-Periode

Option, Mitglieder nur dann abzurechnen, wenn Sie mindestens x% der Abrechnungsperiode  beitragspflichtiges Mitglied waren. Eingabe als ganze Zahl (wird in % umgerechnet, dabei auf volle Tage gerundet).

Leer oder 0 bedeutet 1 Tag als Kriterium, d.h. faktisch die Nicht-Anwendung der Regel.

Bezogen auf die Periodizität der Abrechnungsperiode. Kann immer nur rückwirkend verwendet werden und führt dazu, dass ein Mitglied erst dann abgerechnet wird, wenn die Mindestzugehörigkeit in der Periode erreicht ist. Sollte nicht oder nur sehr niedrig gesetzt werden, wenn grundsätzlich im Voraus abgerechnet wird. Sinnvoll vor allem bei rückwirkender/nachschüssiger Abrechnung.
Abrechnungsgrenze

Angabe von ganzen Monaten (innerhalb der definierten Abrechnungsperiode). Entsteht eine Beitragspflicht innerhalb der definierten Monate (also z.B. der ersten 4 Monate der Abrechnungsperiode von 6 Monaten), so wird das Mitglied für die Abrechnungsperiode abgerechnet. Entsteht sie danach, wird das Mitglied für die Abrechnungsperiode nicht abgerechnet.

0 bedeutet, dass keine Abrechnungsgrenze definiert wird, d.h. faktisch die Nicht-Anwendung der Regel.

Bezogen auf die Periodizität der Abrechnungsperiode. Kann immer nur im Voraus verwendet werden und führt dazu, dass ein Mitglied erst dann nicht mehr abgerechnet wird, wenn die Grenze in der Periode erreicht ist, solange die Grenze nicht erreicht ist, führt Beitragspflicht zur Abrechnung. Vor allem sinnvoll, wenn grundsätzlich im Voraus abgerechnet wird.
Abweichendes ErlöskontoMöglichkeit, ein abweichendes Erlöskonto speziell für diese Beitragsart zu definieren.Normalerweise wird das Erlöskonto in der Gruppierung definiert (siehe Gruppierungen, dort "Fibu").
Erforderliches RechtWird hier ein Recht ausgewählt, so können nur Benutzer mit diesem Recht diese Beitragsart setzen. Andere Benutzer können die Beitragsart sehen, aber nicht setzen. 
Fixbeitrag (Fremdbeitrag)Diese Beitragsarten tauchen bei einer Tätigkeitszuordnung zur Auswahl auf (siehe Tätigkeitszuordnungen). Zum Ansatz kommt dann in der Gruppierung der Zuordnung der jeweils beim Mitglied individuell festgelegte Fixbeitrag (siehe Basisdaten Mitglied).Möglichkeit zur Abbildung von Fremdmitgliedschaften, d.h. Mitglied zahlt ohne mehrfache Mitgliedschaft unterschiedliche Beiträge in mehreren Gruppierungen (wäre sonst nicht möglich, da dem Mitglied selbst nur eine Beitragsart zugeordnet werden kann).

Abrechnungstyp

Der Abrechnungstyp "laufend" bildet grundsätzlich unterschiedliche Arten der Abrechnung ab, je nachdem, ob eine Mindestzugehörigkeit und/oder eine Abrechnungsgrenze definiert wurden und wann die Organisation jeweils entscheidet, einen Rechnungslauf durchzuführen. Es ist möglich, mit diesem Abrechnungstypen sowohl eine vorschüssige als auch eine nachschüssige Abrechnung von Beiträgen abzubilden.

Laufend/vorschüssig

Laufend/vorschüssig bedeutet, dass die Mitglieder für einen - aus Sicht des Zeitpunkts der Abrechnungsperiode - im Prinzip in der Zukunft liegenden Zeitraum abgerechnet werden. Abrechnungen werden laufend während der Abrechnungsperiode erstellt. Will eine Organisation so abrechnen, so sollte sie am Anfang bzw. regelmäßig während der Abrechnungsperiode abrechnen und keine oder keine nennenswerte Mindestzugehörigkeit definieren. Es könnte oder sollte eine Abrechnungsgrenze definiert werden, sofern man (neuen) Mitgliedern entgegen kommen möchte, die nicht die volle Abrechnungsperiode tatsächlich von der Mitgliedschaft profitieren.

Laufend/nachschüssig

Laufend/nachschüssig bedeutet, dass die Mitglieder für einen - aus Sicht des Zeitpunkts der Abrechnungsperiode - im Prinzip in der Vergangenheit liegenden Zeitraum abgerechnet werden. Eine Abrechnung wird am Ende der Abrechnungsperiode (oder vielleicht auch am Beginn der nächsten Abrechnungsperiode) erstellt. Will eine Organisation so abrechnen, so sollte sie am Ende der Abrechnungsperiode abrechnen - oder frühestens nach Ablauf der Mindestzugehörigkeit - und evtl. eine Mindestzugehörigkeit definieren, sofern man (neuen) Mitgliedern entgegen kommen möchte, die nicht die volle Abrechnungsperiode tatsächlich von der Mitgliedschaft profitieren.

Mindestzugehörigkeit

Die Mindestzugehörigkeit definiert eine Zugehörigkeit in % der Dauer einer Abrechnungsperiode. Erst wenn diese erreicht ist, wird ein Mitglied beitragspflichtig. Dabei berechnet das System die Mindestzugehörigkeit kummliert für die Periode, d.h. es muss die sich ergebende Anzahl von Tagen erreicht werden, Unterbrechungsfreiheit innerhalb der Periode ist dabei nicht erforderlich.

Die Mindestzugehörigkeit ist ein "rückwirkend" ermitteltes Kriterium, d.h. eine Abrechnung für ein Mitglied erfolgt erst dann, wenn der Wert erreicht wurde; und es erfolgt keine Abrechnung für eine Abrechnungsperiode, wenn der Wert in dieser Periode nicht erreicht wird/wurde.

Wird 0 definiert, gibt es keine Mindestzugehörigkeit (d.h. Abrechnung für die Abrechnungsperiode sofort vom ersten Tag an).

Abrechnungsgrenze

Die Abrechnungsgrenze ist quasi eine Mindestzugehörigkeit, die jedoch nicht rückwirkend ermittelt wird, sondern die in die Zukunft definiert ist. Die Abrechnungsgrenze wird in Monaten der Abrechnungsperiode definiert. Entsteht eine Beitragspflicht innerhalb der definierten Monate (also z.B. der ersten 4 Monate der Abrechnungsperiode), so wird das Mitglied für die Abrechnungsperiode abgerechnet. Entsteht sie danach, wird das Mitglied für die Abrechnungsperiode nicht abgerechnet.

Wird 0 definiert, gibt es keine Abrechnungsgrenze (d.h. Abrechnung für die Abrechnungsperiode auch dann, wenn Beitragspflicht erst zum letzten Tag der Abrechnungsperiode entsteht).

Reiter Beitragssatz

Beim Bearbeiten einer Beitragsart steht ein Reiter mit einer Liste der zugeordneten Beitragssätze zur Verfügung. Aus dieser Liste können Beitragssätze für diese Beitragsart bearbeitet, gelöscht oder neu angelegt werden. Siehe Beitragssatz.

 

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